Prüfungen
Interne Zwischenprüfung
Zur Klärung der fachlichen Voraussetzung für die Zulassung zur eigenständigen Durchführung von Ausbildungstherapien unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung unterziehen sich die Auszubildenden frühestens nach der Hälfte der Ausbildung einer Zwischenprüfung. Inhalt ist schwerpunktmäßig die Besprechung eines Falles, der von dem*der Auszubildenden bearbeitet wurde. Details hierzu sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des FAVT festgelegt (erhältlich bei der Geschäftsstelle des FAVT, Stadtstraße 5, 79104 Freiburg). Für das Ablegen der Zwischenprüfung müssen nachgewiesen werden:
- mindestens die Hälfte an Ausbildungsstunden (2.100 Stunden)
- mindestens 250 Stunden der theoretischen Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV
- Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem e-Learning-Modul zur Einführung in die ambulante Fallarbeit
Staatliche Abschlussprüfung
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und wird benotet. Die mündliche Note geht zweifach in das Gesamtergebnis ein. Beide Teile können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 Teil A zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgeführten Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. Der*die Prüfungsteilnehmer*in hat hierzu in einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Diese dauert 120 Minuten.
Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, welches Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d.h. in diesem Fall die Verhaltenstherapie. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Einzel- und eine Gruppenprüfung.
Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen wird den Psychologischen Psychotherapeut*innen die Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgehändigt.
Detaillierte Informationen zu den Abschlussprüfungen (Gegenstandskataloge, Musterfragen usw.) und zur Approbation finden sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).