FAVT - Freiburger Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie an der Universität Freiburg GmbH

Bausteine

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) vom 18. Dezember 1998 umfasst die Ausbildung mindestens 4.200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:

Praktische Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 PsychTh-APrV)

Sie umfasst 1.200 Stunden Praktikum in einer zur Weiterbildung in Psychiatrie ermächtigten Klinik und 600 Stunden Praktikum in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines*einer Arztes*Ärztin mit einer ärztlichen Weiterbildungsermächtigung in der Psychotherapie oder eines*einer Psychologischen Psychotherapeut*in. Die Vergabe der Plätze in den kooperierenden Kliniken, Ambulanzen und Praxen erfolgt direkt in Absprache zwischen dem*der Auszubildenden und dem*der Leiter*in der Kooperationseinrichtung.

Theoretische Ausbildung (§ 3 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 600 Stunden (200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung). Die theoretische Ausbildung am FAVT erfolgt in Form von Seminaren. Alle Seminare finden überwiegend freitags von 16 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr statt; Ausnahmen sind möglich.

Praktische Ausbildung / Supervision (§ 4 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision (150 Stunden; davon mindestens 50 Einzelsupervision) mit mindestens 10 Patient*innenbehandlungen. Hiervon müssen sechs Fälle Langzeittherapien mit einer Dauer von über 30 Sitzungen sein, alle weiteren Fälle können Kurzzeittherapien sein. Die praktische Ausbildung wird durch regelmäßige Supervision (in der Regel nach jeder vierten Stunde) begleitet. Die Behandlungsfälle sollten sich bezüglich Diagnose, Therapieverfahren und Alter der Patient*innen unterscheiden.

Selbsterfahrung (§ 5 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 120 Stunden und wird von anerkannten Supervisor*innen des FAVT durchgeführt. 100 Stunden finden in einer festen Gruppe im 1. Ausbildungsjahr statt, 20 Stunden als Einzelselbsterfahrung.

„Freie Spitze“ (930 Stunden)

Ausbildungsteile mit individueller Schwerpunktsetzung (die so genannte "Freie Spitze") müssen in einem Umfang von 930 Stunden absolviert werden und umfassen sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsteile. Sie können von den Auszubildenden im Rahmen bestimmter Vorgaben (Höchststundenzahl pro Ausbildungsteil) frei gewählt werden.