FAVT - Freiburger Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie an der Universität Freiburg GmbH

Zusatzqualifikationen

Folgende Zusatzqualifikationen entsprechend der Psychotherapie-Vereinbarungen können Auszubildende des FAVT (nicht für Externe bzw. Gasthörer*innen zugänglich) im Verlauf ihrer Ausbildung ergänzend erwerben:

Entspannungsverfahren

Das Curriculum der Ausbildung am FAVT ist so aufgebaut, dass die zur Abrechnung notwendigen Kurse im Umfang von 32 UE mit mindestens sechs Monaten Abstand enthalten sind. Das heißt, jeder, der die gesamte Theorieausbildung am FAVT durchläuft, kann nach Abschluss eine entsprechende Bescheinigung erhalten, die der Kassenärztlichen Vereinigung für den Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Entspannungsverfahren vorgelegt werden kann.

Gruppenpsychotherapie

Für die Genehmigung zur Abrechnung von Gruppenpsychotherapien durch die kassenärztliche Vereinigung sind bestimmte Veranstaltungen erforderlich. Diese Kriterien können am FAVT während der Ausbildung erfüllt werden (Selbsterfahrung, Theorie, praktische Ausbildung). Eventuell fehlende Ausbildungsteile für die Durchführung von Gruppentherapien müssen später an einem anerkannten Ausbildungsinstitut erbracht werden.

Hypnose und hypnotherapeutische Verfahren

Das Curriculum der Ausbildung am FAVT ist so aufgebaut, dass die zur Abrechnung notwendigen Kurse im Umfang von 32 UE mit mindestens sechs Monaten Abstand enthalten sind. Das heißt, jede*r, der*die die gesamte Theorieausbildung am FAVT durchläuft, kann nach Abschluss eine entsprechende Bescheinigung erhalten, die der Kassenärztlichen Vereinigung für den Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Entspannungsverfahren vorgelegt werden kann.