Die Bewerbungsfrist für den letzten Ausbildungsstart im Oktober 2026 ist beendet.
Bewerbungen zum Quereinstieg werden weiterhin angenommen.
Wenn Sie von einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut zum FAVT wechseln möchten, beachten Sie bitte die im weiteren Verlauf beschriebenen Zulassungsvoraussetzungen und die Hinweise zu unserem Auswahlverfahren. Im Einvernehmen mit der staatlichen Prüfungsbehörde entscheidet das Leitungsgremium darüber, ob die vorgelegten Ausbildungsnachweise einen Quereinstieg ermöglichen und ob in den entsprechenden Kursen Plätze zur Verfügung stehen.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss) im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule. Der Master-Studiengang muss 120 ECTS umfassen und das Fach "Klinische Psychologie" einschließen (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG).
Ebenfalls bewerben kann sich, wer ein in einem anderen Land erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie nachweisen kann. Nach der Einreichung der Bewerbungsunterlagen werden ausländische Abschlüsse ggf. durch das Regierungspräsidium Stuttgart auf Gleichwertigkeit geprüft (Auftrag erfolgt durch das FAVT).
Ausführlichere Informationen zu den aktuell geltenden Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie unter rp.baden-wuerttemberg.de.
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen sind praktische Erfahrungen im klinischen Bereich (durch z.B. Praktika) und die persönliche Eignung.
Bewerbungen werden unmittelbar nach ihrem Eingang gesichtet. Bei grundsätzlicher Eignung wird zeitnah ein Termin für ein Auswahlgespräch mit zwei Mitgliedern der Ausbildungsleitung vereinbart.
Eine Auswahl-Kommission entscheidet auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und des Auswahlgesprächs über Ihre Aufnahme am FAVT. Für die Durchführung des Auswahlgesprächs erhebt das FAVT eine
Gebühr in Höhe von 160 €. Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn Sie nicht zur Ausbildung zugelassen werden oder das Auswahlgespräch später als 14 Tage vor dem Termin absagen.
Im Falle eines positiven Bescheids schließen wir einen Ausbildungsvertrag mit Ihnen ab, der Ihnen die lückenlose Fortsetzung Ihrer Ausbildung am FAVT ermöglicht.
Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, melden Sie sich gerne bei unserer Mitarbeiterin Barbara Haury.
Ihre Bewerbung zum Quereinstieg sollte folgende Unterlagen umfassen:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an [email protected]