FAVT - Freiburger Ausbildungsinstitut für Verhaltenstherapie an der Universität Freiburg GmbH

Inhaltliche Schwerpunkte:

Arbeitspapier Juni 2019
FAVT Freiburg Arbeitspapier PP KJP 29.
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Handout Juni 2019
FAVT Freiburg Handout Berufsrecht PP KJP
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Formulare Juni 2019
Formulare 1. Mai 2019-1.pdf
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Ziel dieser zwei Unterrichtseinheiten

Das Seminar soll Ihnen Grundkenntnisse in Berufsethik, Berufsrecht und Sozialrecht (SGB V) vermitteln, so wie es die Anlagen 1 Nr. 11 zu § 3 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (PsychTh-APrV/KJPsychTh-APrV; im Folgenden: APrV) fordern (vgl. auch für die Prüfung: § 17 Abs. 2 Nr. 8 APrV und den „Gegenstandskatalog für die schriftlichen Prüfungen nach dem PsychThG“, Mai 2004, Nr. 11 des impp, Mainz). Ausgehend von dieser Vorgabe will ich Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick verschaffen (I.), Sie sodann in die Struktur der beiden Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen (APrV) einführen (II.), Ihnen den Status von Psychologischen Psychotherapeuten/innen und Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten/innen in der Ausbildung (PiA), also den Ihren darstellen, seine/ihre Abhängigkeiten, seine/ihre Verantwortlichkeiten und seinen/ihren Gestaltungsraum sowie die zentralen Pflichten (III.). Und ich will Ihnen den Weg zu den Fernzielen: Approbation und Fachkunde (IV), aber auch deren Bedeutung beschreiben. Schließlich wollen wir einen Blick auf den Behandlungsvertrag, ebenso auf Haftungsfragen und die Berufsordnung (BO) werfen (V.) und schließlich sollen Sie auch die für Sie relevanten Institutionen kennen lernen (VI.). 

 

Sie erfahren, welche Aufklärungs- und Dokumentationspflichten Sie gegenüber den Patienten (Pat.) zu erfüllen haben und dass das Verletzen von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und das Zeugnisverweigerungsrecht (§§ 51, 52 StPO) nicht Ihnen, sondern dem Pat. und einer „geordneten Patientenbehandlung“ dienen. Auch ist eine Einführung in die Grundlagen des (noch immer verkannten und unterschätzten) Datenschutzrechts (BDSG, LDSG, Krankenhausrecht, SGB I, SGB V und SGB X sowie Spezialvorschriften) vorgesehen. Ferner sollen Sie eine Einführung in den Behandlungsvertrag bekommen.  

 

 

Rechtsanwalt Hartmut Gerlach, Mannheim