
Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Nachweis über ein abgeschlossenes Studium der Psychologie (Diplom- oder Masterabschluss) im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule. Der Master-Studiengang muss 120 ECTS umfassen und das Fach "Klinische Psychologie" einschließen (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG).
Ebenfalls bewerben kann sich, wer ein in einem anderen Land erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Psychologie nachweisen kann. Nach der Einreichung der Bewerbungsunterlagen werden ausländische Abschlüsse ggf. durch das Regierungspräsidium Stuttgart auf Gleichwertigkeit geprüft (Auftrag erfolgt durch das FAVT).
Die Bewerbung am FAVT kann bereits vor dem Studienabschluss erfolgen. Spätestens zu Beginn der Ausbildung muss das Psychologie-Studium jedoch erfolgreich abgeschlossen sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht in der Lage sind, Abschlüsse außerhalb unseres Bewerbungs-verfahrens zu beurteilen.
Ausführlichere Informationen zu den aktuell geltenden Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie unter rp.baden-wuerttemberg.de.
Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen sind praktische Erfahrungen im klinischen Bereich (durch z.B. Praktika) und die persönliche Eignung.
In besonderer Weise werden Personen berücksichtigt, die wissenschaftlich tätig sind und sich wissenschaftlich weiterqualifizieren (Promotion).
Termine und Fristen
Gerne dürfen Sie sich ab sofort für unseren nächsten Ausbildungsbeginn im Oktober 2026 bewerben. Plätze werden in einem kontinuierlichen Auswahlverfahren vergeben. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Auswahlverfahren".
Informationsveranstaltung für Interessierte: Termine für stattfindende Informationsveranstaltungen für Interessierte an einer Ausbildung am FAVT können Sie der Rubrik Aktuelles entnehmen. Die Informationsveranstaltungen sind eine gute Gelegenheit, uns und unser Institut vorab kennenzulernen und sich einen Eindruck zu verschaffen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden.
Auswahlverfahren
Ab sofort findet ein kontinuierliches Auswahlverfahren am FAVT statt. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
Bewerbungen werden unmittelbar nach ihrem Eingang gesichtet. Bei grundsätzlicher Eignung wird zeitnah ein Termin für ein Auswahlgespräch mit zwei Mitgliedern der Ausbildungsleitung vereinbart.
Eine Auswahl-Kommission entscheidet auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen und des Auswahlgesprächs über die Zulassung zur Ausbildung. Neben formalen und fachlichen Kriterien wird die persönliche
Eignung der Bewerber*innen geprüft. Im Falle eines positiven Bescheids wird mit dem Bewerber*der Bewerberin zeitnah ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.
Für die Durchführung des Auswahlgesprächs erhebt das FAVT eine Gebühr in Höhe von 160 €. Die Gebühr wird auch dann fällig, wenn der Bewerber*die Bewerberin nicht zur Ausbildung zugelassen wird
und wenn das Auswahlgespräch später als 14 Tage vor dem Termin abgesagt wird.
Der nächste Ausbildungsbeginn ist für Oktober 2026 geplant. Bei einer ausreichenden Anzahl an Bewerber*innen werden ggf. auch zwei Kurse angeboten. Bis zu 20 Bewerber*innen werden pro Kurs zur
Ausbildung zugelassen. Unter bestimmten Umständen ist auch ein späterer Ausbildungsstart Anfang 2027 möglich. Nach aktuellem Stand wir dies voraussichtlich der letzte Termin für einen
Ausbildungsstart am FAVT sein.
Mit der Praktischen Tätigkeit können Sie auf Wunsch bereits vorab beginnen, jedoch frühestens zwei Monate vor Kursbeginn. Sollten Sie Fragen zum Bewerbungsprozess haben, melden Sie sich gerne bei
unserer Mitarbeiterin Barbara Haury.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen umfassen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular (dieses steht weiter unten zum Download bereit)
- Aussagekräftiges Motivationsschreiben mit einer ausführlichen und persönlichen Begründung des Ausbildungswunsches
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Bachelor-Zeugnisses mit Leistungsübersicht
- Kopie des Diplom- bzw. Master-Zeugnisses mit Leistungsübersicht (bei noch nicht abgeschlossenem Studium: aktuelles Transcript of Records sowie Hinweis über den
voraussichtlichen Zeitpunkt des Vorliegens des Zeugnisses.)
Eine beglaubigte Zeugniskopie in Papierform ist spätestens bis zur Vertragsunterzeichnung nachzureichen - Ein aktuelles Lichtbild
- Kopie von Zeugnissen und Nachweisen über berufsbezogene Praktika und Qualifikationen
Das Bewerbungsformular steht Ihnen folgend in zwei unterschiedlichen Formaten (Word / PDF) zur Verfügung. Je nach Präferenz können Sie die PDF-Version händisch ausfüllen oder die Word-Datei elektronisch bearbeiten.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an isolde.schafhausen@favt.de
Quereinstieg
Das o.g. Zulassungsverfahren wird grundsätzlich durchgeführt; gilt also auch für Quereinsteiger*innen, die von einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut zum FAVT wechseln möchten. Im Einvernehmen mit der staatlichen Prüfungsbehörde entscheidet das Leitungsgremium darüber, ob die vorgelegten Ausbildungsnachweise einen Quereinstieg ermöglichen und ob in den entsprechenden Kursen Plätze zur Verfügung stehen.