Prüfungen
Internes Zwischenkolloquium
Zur Klärung der fachlichen Voraussetzung für die Zulassung und eigenständigen Durchführung von Ausbildungstherapien unter Supervision im Rahmen der praktischen Ausbildung unterziehen sich die AusbildungsteilnehmerInnen frühestens nach 1,5 Jahren einer Zwischenprüfung. Inhalt ist schwerpunktmäßig die Besprechung eines Falles, der vom Auszubildenden bearbeitet wurde. Details hierzu sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des FAVT festgelegt (erhältlich bei der Geschäftsstelle des FAVT, Engelbergerstraße 41c, 79106 Freiburg). Für die Ablegung der Zwischenprüfung sind in der Regel erforderlich:
- 600 Stunden der praktischen Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 PsychTh-APrV
- mindestens die Hälfte der theoretischen Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV
- ein Großteil der theoretischen Ausbildung für die „freie Spitze“
- abgeschlossene Gruppenselbsterfahrung nach § 5 PsychTh-APrV
Staatliche Abschlussprüfung
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil und wird benotet.
Beide Teile können bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die in Anlage 1 Teil A zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aufgeführten Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.
Der Prüfling hat hierzu in einer Aufsichtsarbeit schriftlich gestellte Fragen zu beantworten. Diese dauert 120 Minuten.
Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, welches Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d.h. in diesem Fall die Verhaltenstherapie.
Nach Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Prüfungen wird den Psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin vom Regierungspräsidium Stuttgart ausgehändigt.
Detailierte Informationen zu den Abschlussprüfungen (Gegenstandskataloge, Musterfragen usw.) und zur Aprobation finden sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg und des Insituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP).