Bewerbung
Bewerben kann sich, wer eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die eine Prüfung im Fach Klinische Psychologie einschließt, oder eine nach dem Psychotherapeutengesetz gleichwertige Ausbildung nachweisen kann.
Termine und Fristen
| für Beginn Januar 2013: | |
| Ende des Bewerbungszeitraums: | 30. Juni 2012 |
| Durchfühung der Auswahlgespräche: | September / Oktober 2012 |
Eine Bewerbung für den Ausbildungsbeginn Januar 2012 ist nicht mehr möglich. | |
Auswahlverfahren
Neue Ausbildungskurse beginnen in der Regel im Januar eines jeden Jahres. Die bis 30. Juni des Vorjahres eingegangenen Bewerbungen werden alle gesichtet; es werden bis zu 35 Kandidatinnen / Kandidaten aufgrund ihrer schriftlichen Bewerbung zu einem 30 minütigen Auswahlgespräch eingeladen. Das Leitungsgremium entscheidet auf der Basis der Bewerbungsunterlagen und des Auswahlgesprächs über die Zulassung zur Ausbildung. Neben fachlichen Kriterien wird die persönliche Eignung der Ausbildungskandidatin / des Ausbildungskandidaten geprüft.
Quereinstieg
Das o.g. Zulassungsverfahren wird grundsätzlich durchgeführt, gilt also auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die von einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut zur FAVT GmbH wechseln. Im Einvernehmen mit der Staatlichen Prüfungsbehörde entscheidet das Leitungsgremium der FAVT GmbH darüber, ob die von einer Ausbildungskandidatin / einem Ausbildungskandidaten vorgelegten Ausbildungsnachweise einen Quereinstieg in ein höheres Semester ermöglichen und ob in den entsprechenden Kursen Plätze zur Verfügung stehen.
Anmeldung
Bewerbungen sind an die Geschäftsstelle zu richten. Bewerbungen für den Kurs 2013 werden ab sofort entgegengenommen; die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2012. Die Auswahlgespräche finden in der Regel jeweils im September statt. Die Anmeldung zum Auswahlverfahren erfolgt mit einem Formblatt, das bei der Geschäftsstelle bezogen werden kann und zum Download hier bereitsteht. Dem Formblatt sind folgende Unterlagen beizufügen:
- ausführliches Anschreiben, aus dem die Motivation für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / zur Psychologischen Psychotherapeutin hervorgeht
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Diplom- bzw. Master-Zeugnis (Sofern das Zeugnis bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, kann alternativ eine Übersicht über die bisherigen Prüfungsleistungen beigelegt werden sowie ein Hinweis, zu welchem Zeitpunkt das Diplom- oder Masterzeugnis vorliegen wird. Das Diplom- oder Masterzeugnis muss spätestens zur Vertragsunterzeichnung vorliegen, sollte der/die Bewerber/in einen Ausbildungsplatz am FAVT erhalten und auch annehmen.)
- 2 Lichtbilder
- evtl. beglaubigte Kopien der Zeugnisse von Praktika oder Berufstätigkeiten
Nach Mitteilung über die Aufnahme wird ein Ausbildungsvertrag mit einer drei-/fünf-jährigen Laufzeit abgeschlossen, der jeweils zum Jahresende kündbar ist.
Datenschutz
Gemäß § 5 des Landesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir Namen und Anschriften von Interessentinnen und Interessenten und Seminarteilnehmerinnen und –teilnehmern auf EDV zur weiteren Information über künftige Angebote der FAVT GmbH speichern.