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Bausteine

Nach des Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (Psych-APrV) vom 18. Dezember 1998 umfasst die Ausbildung mindestens 4200 Stunden, die sich wie folgt aufteilen:


Theoretische Ausbildung (§ 3 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 600 Stunden (200 Stunden Grundkenntnisse und 400 Stunden vertiefte Ausbildung). Die theoretische Ausbildung am FAVT erfolgt in Form von Seminaren. Alle Seminare finden überwiegend Freitagabends von 16 bis 20 Uhr und samstags ganztägig von 9 bis 18 Uhr statt.


Praktische Tätigkeit (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 PsychTh-APrV)

Sie umfasst 1.200 Stunden Praktikum in einer zur Weiterbildung in Psychiatrie ermächtigten Klinik und 600 Stunden Praktikum in einer Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildungsermächtigung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten. Die Vergabe der Plätze in den kooperierenden Kliniken, Ambulanzen und Praxen erfolgt direkt in Absprache zwischen dem Ausbildungsteilnehmer bzw. der Ausbildungsteilnehmerin und dem Leiter bzw. der Leiterin der Kooperationseinrichtung.


Praktische Ausbildung / Supervision (§ 4 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision (200 Stunden; davon mindestens 50 Einzelsupervision) mit mindestens 10 Patientenbehandlungen. Hiervon müssen sechs Fälle Langzeittherapien mit einer Dauer von über 30 Sitzungen sein, alle weiteren Fälle können Kurzzeittherapien sein. Max. 20 % dieser Stunden (= 120 Std.) oder zwei Langzeitfälle dürfen aus dem Kinder- und Jugendlichenbereich sein. Die praktische Ausbildung wird durch regelmäßige Supervision (in der Regel nach jeder dritten Stunde) begleitet. Die Behandlungsfälle sollten sich bezüglich Diagnose, Therapieverfahren und Alter der Patienten und Patientinnen unterscheiden. 


Selbsterfahrung (§ 5 PsychTh-APrV)

Sie umfasst mindestens 120 Stunden und wird von anerkannten Supervisoren oder Supervisorinnen des FAVT durchgeführt. 100 Stunden finden in einer festen Gruppe statt, 20 Stunden als Einzelselbsterfahrung. Die Gruppenselbsterfahrung muss im ersten Ausbildungsjahr absolviert werden und ist Voraussetzung für die Zwischenprüfung und die Zulassung zur ambulanten Krankenbehandlung im Rahmen der praktischen Ausbildung.


„Freie Spitze“ (930 Stunden)

Ausbildungsteile mit individueller Schwerpunktsetzung (die so gennante "freie Spitze") müssen in einem Umfang von 930 Stunden absolviert werden und umfassen sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsteile. Sie können von den Ausbildungsteilnehmern und -teilnehmerinnen im Rahmen bestimmter Vorgaben (Höchststundenzahl pro Ausbildungsteil) frei gewählt werden.

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Ankündigungen

Nächste Zusatzveranstaltung: 

"Interpersonelle Psychotherapie der Depression - IPT" mit Dr. Eva-Lotta Brakemeier am 25.5.2012, 10-18 Uhr. Anmeldung über Geschäftsstelle.
 

Ausbildungs-Info

Allgemeine Infos zur Ausbildung finden Sie hier.

Bewerbung für den Ausbildungsstart 2013
Bewerbungsschluss 30. Juni 2012. Weitere Infos hier.
 

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vom Dezember 2011

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Jubiläumsfest

Einen Bericht und Fotos zum Jubiläumsfest (18. und 19. März 2011) finden Sie hier.